AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungsleistungen und/oder sonstigen Leistungen der Hebamme. Die vertragliche Vereinbarung kann hierbei mündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

1.1 Die Hebamme ist eine einzeln arbeitende Hebamme, die nur im eigenen Namen, mit eigener Haftung, auf eigene Rechnung tätig wird. Die oben genannten Leistungen werden durch die Hebamme persönlich erbracht. Soweit während der Schwangerschaft oder im Wochenbett Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, wird die Hebamme empfehlen, sich in ärztliche bzw. klinische Behandlung zu begeben.

2. Kassenleistungen, Zusatzleistungen, Eigenanteil

2.1 Kassenleistungen

Die Kassenleistungen der Hebamme erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde. Kassenleistungen sind:

  • Vorgespräch

  • Beratung

  • Schwangerschaftsvorsorge, einschließlich Entnahme von Körpermaterial zur Durchführung notwendiger Laboruntersuchungen

  • Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden

  • Schwangerschaftsgymnastik
  • Wochenbettbetreuung nach der Geburt (auch Hausbesuche)

  • Beratung bei Still-und Ernährungsproblemen des Säuglings

  • Beikostberatung

2.2 Zusatzleistungen

Zusatzleistungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen (es sei denn, diese hat vorab die Übernahme ausdrücklich erklärt) und stellen eine Selbstzahlerleistung dar. Zusatzleistungen sind:

  • Geburtsvorbereitung im Einzeltermin als Paar

  • Geburtsvorbereitende Massage

  • Stillberatungen als IBCLC

 2.3 Eigenanteil

(1) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung.
(2) Gleiches gilt, falls keine gültige Mitgliedschaft in der angegebenen Kasse festgestellt werden kann.
(3) Wurde die Obergrenze von erstattungsfähigen Leistungen durch Inanspruchnahme mehrerer Hebammen überschritten, werden die Kosten nicht von der gesetzlichen oder  privaten Krankenkasse übernommen. Die Hebamme stellt die Kosten daher privat in Rechnung. Um dies zu vermeiden, wird die Leistungsempfängerin die Hebamme über alle Leistungen informieren, die sie bei einer Kollegin auf Kassenkosten in Anspruch nehmen wird bzw. bereits in Anspruch genommen hat.

2.4 Privatpatientinnen/ Selbstzahler

Privatpatientinnen erhalten die Rechnung von der Hebamme. Die Gebühren richten sich nach der Hebammen-Privat-Gebührenordnung des Bundeslandes Rheinland-Pfalz, in welchem die Hebamme tätig ist. Die Kostenerstattung von Hebammenleistungen durch private Kassen variieren z.T. stark. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Die Leistungserbringerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären. Die Hebammenrechnung ist innerhalb von 21 Tagen zu bezahlen. Die Leistungsempfängerin ist (zusammen mit ihrem Partner) zur fristgerechten Zahlung verpflichtet, unabhängig von der Erstattung der Krankenversicherung bzw. der Beihilfe.

3. Anmeldung

Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt ausschließlich über die Online Anmeldung der Website www.robles.hebamio.de/kursliste. Bei Anmeldung zu einem Kurs bekommen Sie gesondert die AGB´s für den Rückbildungskurs.

Die Buchung einer Kassenleistung und Zusatzleistung kann mündlich, per E-Mail, telefonisch oder online über www.robles.hebamio.de erfolgen. 

Die Kommunikation zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin erfolgt vorwiegend per E-Mail. Bitte Spam-Filter freizuschalten und das Spam-Postfach regelmäßig auf Posteingang der Hebamme hin kontrollieren. Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich, der Hebamme eine etwaige Änderung der bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten mitzuteilen.
Mit Buchung
einer Leistung der Hebamme ergibt sich kein automatischer Anspruch für weitere Leistungen. Für eine regelmäßig hebammenbetreute Schwangerschaft und das anschließende Wochenbettbetreuung ist zusätzlich ein Allgemeiner Behandlungsvertrag zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin zu schließen.

4. Erreichbarkeit

Hebammen sind nicht verpflichtet ständig erreichbar zu sein, sondern sollten die Leistungsempfängerin über ihre Erreichbarkeit aufklären. Es besteht kein Anspruch auf eine 24-Stunden-Erreichbarkeit.

Die Sprechzeiten von Hebamme Aylin Robles sind von Montag bis Freitag von 8-17 Uhr und nach Absprache. Erreichbar ist die Hebamme unter folgender Festnetznummer: 06321-1871836

5. Haftung

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei
Stillproblemen und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer
angemessenen Deckungssumme.
Sofern eine Ärztin/ ein Arzt bzw. eine vertretende Hebammenkollegin hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/ diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis, die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen oder die Leistungen ihrer Hebammenkollegin.